Ausfuhrkennzeichen

Das Ausfuhrkennzeichen ist ein befristetes deutsches Kennzeichen, mit dem das Fahrzeug während der Ausfuhr legal bewegt werden darf. Es ist weiß mit schwarzer Schrift und einem roten Balken rechts, der das Ablaufdatum zeigt.

Die Zulassungsstelle verlangt dafür eine gültige Hauptuntersuchung, den Nachweis der besonderen Ausfuhr-Haftpflichtversicherung und beide Teile der Zulassungsbescheinigung. Die Versicherung muss die gesamte Gültigkeitsdauer abdecken. Die Gültigkeit wird für den beantragten Zeitraum erteilt und daher an den Verschiffungstermin angepasst.

Die ATLAS-Ausfuhranmeldung

Deutschland nimmt keine Papier-Ausfuhranmeldungen entgegen. ATLAS ist das elektronische Zollabfertigungssystem der deutschen Zollverwaltung; die Ausfuhranmeldung wird darin nach dem Unionszollkodex, Verordnung (EU) 952/2013, abgegeben. Der Ausführer benötigt eine deutsche EORI-Nummer und muss in der Anmeldung genannt sein.

Aus der Anmeldung entsteht die MRN — die Referenz, die die Sendung durch den Zoll begleitet.

Der Ausgangsvermerk

Verlässt die Ware tatsächlich die EU, erstellt der Zoll den Ausgangsvermerk als PDF. Er belegt, dass die Ausfuhr stattgefunden hat. Liegt er nicht vor, wird auch ein vom Zollamt erstellter Alternativ-Ausgangsvermerk anerkannt.

Dieser Nachweis macht die Lieferung zur steuerfreien Ausfuhrlieferung. Ohne belastbare Ausfuhrdokumentation — Zollpapiere mit MRN und Ausgangsvermerk sowie ein Rechnungshinweis auf die Steuerbefreiung — trägt die Befreiung nicht. Die Belege sind zehn Jahre aufzubewahren.

Sie erhalten die vollständige Akte: Kaufvertrag, Ausfuhranmeldung und Ausgangsvermerk.

Quellen

Öffentliche Belege zu den oben beschriebenen Regeln. Vorschriften ändern sich — wir prüfen den aktuellen Stand für jedes Fahrzeug.

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